Rettungskosten
Seit dem 1. Juli 2012 haben die zuständigen Stellen die Möglichkeit, die Kosten von Lebensrettungsmassnahmen einzufordern. Die Kosten sind schon mal in Rechnung gestellt worden seit dem, aber noch NIE beglichen. Es geht hier grundsätzlich nur um Rettungsaktionen bei Extremsportarten, Fahrlässigkeit und Simulanten!